Rechtsprechung
BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Erfordernis der Bekenntnisüberlieferung in Form eines Schlüsselerlebnisses - Bestätigungsmerkmal der Abstammung - Maßgeblichkeit der materiellrechtlichen Auffassung ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1992 - 6 S 2718/91
- BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92
Die Beschwerde übersieht jedoch, daß sich dies auf das Merkmal der Abstammung in seiner Funktion als Bestätigung eines sich aus anderen Umständen unmittelbar ergebenden Bekenntnissachverhalts bezieht, bei Spätgeborenen also auf den Fall, daß sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes, konkretes aktives Einwirken des Volksdeutschen Elternteils auf das Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und kommt es auf die Herleitung einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins aus Indizien an, steht also die ethnische Abstammung in ihrer - grundsätzlich gegebenen - Eigenschaft als Indiz in Rede, ist hingegen die ethnische Abstammung von nur einem deutschen Elternteil ohne Bedeutung, weil auch die ethnische Abstammung von dem nichtdeutschen Elternteil Indizwirkung entfaltet, was sich gegenseitig aufhebt (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).
In dieser Hinsicht kommt der deutschen Sprache als Muttersprache oder jedenfalls bevorzugter Umgangssprache eine erhebliche Bedeutung zu (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92
Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, von der bei Prüfung einer Aufklärungsrüge stets auszugehen ist (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9), waren die unter Beweis gestellten Tatsachen somit unerheblich, so daß auf eine Beweiserhebung verzichtet werden konnte, weil es auf diese Tatsachen aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht ankam (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150, 157) [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]. - BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92
Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, von der bei Prüfung einer Aufklärungsrüge stets auszugehen ist (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9), waren die unter Beweis gestellten Tatsachen somit unerheblich, so daß auf eine Beweiserhebung verzichtet werden konnte, weil es auf diese Tatsachen aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht ankam (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150, 157) [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85]. - BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86
Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92
Im Hinblick hierauf meint die Beschwerde, das Berufungsgericht sei i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) abgewichen. - BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83
Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen - …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1992 - 9 B 79.92
Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, von der bei Prüfung einer Aufklärungsrüge stets auszugehen ist (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9), waren die unter Beweis gestellten Tatsachen somit unerheblich, so daß auf eine Beweiserhebung verzichtet werden konnte, weil es auf diese Tatsachen aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht ankam (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150, 157) [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85].